Pädagogisches Konzept

Gisela-Gymnasium

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80801 München
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Naturwissenschaftlich-technologisches
& Sprachliches Gymnasium
 

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Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir uns viel Mühe geben, den Schülern mit Freundlichkeit und Verständnis zu begegnen. Das offene Ohr des Kollegiums und der Schulleitung für Sorgen, Nöte und Probleme der Schüler zeigt sich in vielen Bereichen.

Die Klassenleiter haben in jeder Klasse neben dem Unterricht eine Kompetenzstunde (KS-Stunde), in der sie Zeit haben, mit der Klasse soziale Kompetenzen zu besprechen und einzuüben.

In der 6. Jahrgangsstufe kommen jedes Jahr die Jugendpolizisten und führen mit jeder Klasse ein Seminar durch, in dem gewaltfreie Konfliktbewältigung unter der Überschrift „Z’ammgrauft“ eingeübt wird.

Zur Konfliktvermeidung tragen auch die Streitschlichter bei. Hierbei handelt es sich um ausgebildete ältere Schüler, die bei Streitigkeiten zwischen jüngeren Schüler ein Mediationsgespräch leiten.

Zum guten Klima tragen auch die Schulpsychologin, Frau Ebert, und der Schulsozialpädagoge bei. Sie werden vor allem bei Mobbingfällen aktiv und bieten soziale Trainingseinheiten für ganze Klassen an.

Genauso helfen die Tutoren mit, dass sich die Schüler bei uns wohlfühlen. Sie begleiten die Fünft- und Sechstklässler und organisieren gemeinsame Freizeigunternehmungen, um den Zusammenhalt zu stärken.

Damit die Situation bei offensichtlichen Fehlverhalten nicht eskaliert, haben wir ferner ein Konzept entwickelt, das allen hilft, mit Problemen besser umzugehen. Dieses Konzept wurde in mehreren Schulkonferenzen von Schülern, Eltern und Lehrern entwickelt und definiert, wann, wer, wie bestraft wird. Vorrangiges Ziel ist es, die Zahl der Ordnungsmaßnahmen (ab dem Verweis) zu reduzieren und stattdessen erzieherisch tätig zu werden, indem drei Erziehungsmaßnahmen definiert wurden, die einem Verweis vorgeschaltet sind. 

Die drei Erziehungsmaßnahmen:
  1. Der Sozialdienst: Ihn verhängen Lehrkräfte, wenn Schüler das Schulhaus verschmutzen oder sich zum Beispiel weigern, bei der Säuberung von Unterrichtsräumen mitzuwirken. Ein Sozialdienst kann auch bei kleineren Vergehen wie das einmalige Zuspätkommen oder Kaugummikauen im Unterricht ausgesprochen werden. Die Erziehungsberechtigten bekommen in der Regel keine Benachrichtigung, wenn ein Schüler einen Sozialdienst bekommen hat.
  2. Die Nacharbeit: Diese Maßnahme wird verhängt, wenn Schüler wiederholt keine Hausaufgabe anfertigen bzw. ihre Materialien vergessen. In der Regel informieren die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten per Brief über diese Maßnahme. In diesem Schreiben wird auch der Tag und die Uhrzeit angegeben, wann die Nacharbeit stattfindet.
  3. Die Auszeit: Bei anhaltender Unterrichtsstörung kann die Lehrkraft einen Schüler in die Auszeit schicken. Der Stellvertretende Schulleiter oder die Sozialpädagogin führt mit dem aus dem Unterricht ausgeschlossenen Schüler ein Gespräch über sein Fehlverhalten. In der Regel füllt er am Ende ein Protokoll aus, in dem er reflektiert, welche Folgen sein Verhalten für ihn, für die Mitschüler und für die Lehrkraft hat. Dieses Protokoll nimmt er mit nach Hause und lässt es von den Erziehungsberechtigten unterschreiben, so dass diese von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden.

In den vergangenen Schulkonferenzen wurde im Beisein von Schülern, Eltern und Lehrern festgelegt, dass drei dieser Erziehungsmaßnahmen - unabhängig in welcher Kombination - automatisch zu einem Verweis führen.

Die Ordnungsmaßnahmen:

1. Verweise als unterste Ordnungsmaßnahme nach gehäuften Erziehungsmaßnahmen erstellt der Stellvertretende Schulleiter.

Darüber hinaus können alle Lehrkräfte Verweise erteilen, wenn es die Situation erfordert. Die häufigsten Gründe hierfür sind:

      • unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
      • häufiges Zuspätkommen
      • Tätlichkeiten gegenüber Mitschülern
      • unangemessenes Verhalten von Schülern gegenüber Lehrkräft

Verspätungen

Zu spät kommenden Schüler stören den Unterrichtsbetrieb erheblich und drücken sich unter Umständen vor einer Rechenschaftsablage am Beginn der 1. Stunde.Deswegen haben wir seit Beginn des Schuljahres ein zentrales Meldesystem für zu spät kommende Schüler eingerichtet. Verspätete Schüler melden sich beim Stellvertretenden Schulleiter bzw im Sekretariat. Dort werden sie in einer zentralen Liste erfasst und bekommen ein grünes Ticket, das belegt, dass sie registriert worden sind. Dieses Ticket geben sie beim Lehrer der 1. Stunde ab. Das gleiche gilt für Schüler, die erst zur 2. Stunde Unterricht haben und für die 3. und 5. Stunde, wenn Schüler verspätet aus der Pause zum Unterricht erscheinen.Bei fünf Eintragungen stellt der Stellvertretende Schulleiter automatisch einen Verweis aus. Von da an gelten verschärfte Bedingungen für solche Schüler Der nächste Verweis wird dann nach weiteren 3 Verspätungen ausgesprochen.Von dieser Regelung wird abgesehen, wenn die Verspätung offensichtlich auf Unpünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zurück zu führen ist. 

2. Verschärfte Verweise kann nur das Direktorat aussprechen. Im Einklang mit den Beschlüssen aus den Schulkonferenzen ist ein Verschärfter Verweis automatisch nach drei Verweisen fällig.

Abgesehen davon wird ein Verschärfter Verweis ausgesprochen bei:

        • Diebstahl
        • grober Sachbeschädigung
        • gravierendem Fehlverhalten, das den Bildungsauftrag der Schule beeinträchtigt.

3. Klassenkonferenzen

Liegt bereits ein Verschärfter Verweis vor und folgt darauf in zeitlicher Nähe ein erneuter Verweis, so sieht das Konzept ein pädagogisches Gespräch vor, ehe eine weitere Ordnungsmaßnahme fällig werden könnte. In der Klassenkonferenz wird zusammen mit dem Schüler, im Beisein der Erziehungsberechtigten und einer Reihe von Fachlehrern, die den Schüler unterrichten, versucht, die Ursachen für die Häufung von Fehlverhalten zu ergründen. Die Klassenkonferenz ist eine rein pädagogische Maßnahme und soll deshalb zu Vereinbarungen führen, die dem Schüler helfen, sich in Zukunft konfliktfreier zu verhalten. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:

        • bei Verspätungen: der Schüler hat sich jeden Morgen pünktlich im Direktorat zu melden
        • bei nachlässigem Umgang mit Hausaufgaben: der Schüler wird bei der Führung des Hausaufgabenheftes kontrolliert
        • bei gehäuften Unterrichtsstörungen: der Schüler führt einen Wochenbericht, in dem er sein Verhalten nach jeder Stunde selbst reflektiert und er sich von der Lehrkraft eine Rückmeldung geben lässt.

4. Unterrichtsausschluss

Die nächste Ordnungsmaßnahme nach einer Häufung von Verweisen und eventuell Verschärften Verweisen kann ein Unterrichtsausschluss von bis zu zwei Wochen sein. Diese Maßnahme kann nur das Direktorat oder der Disziplinarausschuss beschließen. Beim Unterrichtsausschluss muss sich der Schüler vor Unterrichtsbeginn im Direktorat melden und seine Hausaufgaben vorlegen, die er für diesen Tag aufgehabt hatte. Dann wird er nach Hause geschickt. Er muss ein zweites Mal gegen 13 Uhr in die Schule kommen und erhält die Hausaufgaben mitgeteilt, die seine Klasse am selben Tag aufbekommen hat.

5. Disziplinarausschuss

Hat keine der oben erläuterten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt oder in einem besonders gravierenden Fall von Beeinträchtigung des Bildungsauftrages der Schule, kann das Direktorat den Disziplinarausschuss einberufen. Der Disziplinarausschuss ist ein siebenköpfiges, von der Lehrerkonferenz gewähltes Gremium. Dieser Ausschuss hört den Schüler und seine Erziehungsberechtigten an und beschließt eine Maßnahme. Den Eltern steht das Recht zu, eine Lehrkraft des Vertrauens hinzuzuziehen und/oder einen Vertreter des Elternbeirates als Beistand zu benennen. Der Disziplinarausschuss kann die Androhung der Entlassung oder die Entlassung selbst aussprechen.

Diese Hierarchie der Maßnahmen stellt einen Rahmen dar. Je nach Schwere des Fehlverhaltens können Maßnahmen auch übersprungen werden.
Wichtig: Der Stellvertretende Schulleiter führt eine zentrale Liste, in der alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gespeichert sind. Schüler können diese Liste jederzeit einsehen. Am Ende des Schuljahres wird die Liste wieder gelöscht.
Für den Fall, dass sich ein Schüler vor dem Disziplinarausschuss für sein Verhalten rechtfertigen muss, können Eintragungen aus vergangenen Jahren allerdings berücksichtigt werden.
Um positives Verhalten zu verstärken, werden Schüler, die in einem Schuljahr überhaupt keinen Eintrag bekommen haben, mit dem Jahreszeugnis besonders belobigt.

G. Zinßer